Diese Bedingungen regeln die Buchung, den Leistungsumfang und die Teilnahme an VentureVerse Live. Sie gelten für den separat abgeschlossenen Eventvertrag mit der Venture Forge Group GmbH.
Stand: 19. Oktober 2026
1Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalter und Vertragspartner ist die Venture Forge Group GmbH, Raiffeisenstraße 11, 56584 Anhausen, vertreten durch Marcel Denis Kunz und Lucas Bertram, eingetragen beim Amtsgericht Montabaur unter HRB 31253, E-Mail hallo@ventureforge.group, nachfolgend VFG.
Diese Bedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an VentureVerse Live am 27. und 28. November 2026 im Fährhaus, An der Fähre 3, 56072 Koblenz. Sie gelten für das Basisticket und das Zweitagesticket einschließlich der jeweils beschriebenen Zusatzleistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit buchen. Beschäftigte und andere benannte Personen können für den buchenden Unternehmer teilnehmen. Vertragspartner und Zahlungspflichtiger bleibt der buchende Unternehmer.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die Eventbuchung begründet keine VentureVerse-Mitgliedschaft. Eine Mitgliedschaft oder weitere Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2Tickets und Leistungsumfang
Maßgeblich sind die bei der Buchung beschriebene Ticketart, die zugehörige Leistungsbeschreibung und individuell vereinbarte Leistungen. Jedes Ticket berechtigt eine benannte Person zur Teilnahme.
Das Basisticket zum Preis von 297 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer umfasst den Veranstaltungstag am Freitag, 27. November 2026, ab 10:30 Uhr mit Fachbeiträgen, Fallbeispielen, Austausch und interaktiven Programmpunkten. Enthalten sind das angekündigte Mittagessen, das Fünf-Gänge-Netzwerk-Dinner und ein persönliches Strukturgespräch mit Marcel Kunz nach dem Event. Den Gesprächstermin stimmen VFG und der Teilnehmer individuell ab. Eine Mitgliedschaft ist dafür nicht erforderlich. Eine Übernachtung ist im Basisticket nicht enthalten.
Das Zweitagesticket zum Gesamtpreis von 1.797 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer umfasst alle Leistungen des Basistickets und zusätzlich den individuellen Strukturtag am Samstag, 28. November 2026, in einem Kreis von höchstens zehn Unternehmern. Enthalten sind die angekündigte Vorbereitung anhand vorab eingereichter Unterlagen, die Arbeit an der individuellen Situation mit Strukturgestalter und Steuerberater sowie die Einordnung nächster Schritte. Frühstück und Mittagessen am zweiten Tag sowie eine Übernachtung vom 27. auf den 28. November im Fährhaus einschließlich des Zugangs zum hoteleigenen Wellnessbereich im Rahmen des Hotelangebots sind enthalten. VFG bucht und bezahlt die enthaltene Übernachtung. Die Zimmerbelegung und die Einzelheiten des Hotelaufenthalts werden vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.
Die Teilnahme am ersten Veranstaltungstag ist auf höchstens 30 Unternehmer begrenzt. Eine Mindestteilnehmerzahl oder eine Berechtigung zur Absage wegen Nichterreichens einer solchen Zahl wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart.
An- und Abreise sowie zusätzliche Übernachtungen, Zimmer-Upgrades und sonstige persönlich veranlasste Hotel- oder Zusatzleistungen sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich zugesagt wurden. Ob und welche Getränke enthalten sind, richtet sich nach der Leistungsbeschreibung bei Buchung. Ein Mehrpreis bedarf einer gesonderten Bestellung oder Vereinbarung.
Gegenstand der Veranstaltung ist die fachliche Arbeit an unternehmerischen Strukturen und Vorhaben durch Fachbeiträge, Fallarbeit, Unternehmeraustausch, individuelle Einordnung und die Erarbeitung nächster Schritte. Die im Zweitagesticket enthaltene Übernachtung dient der Unterbringung zwischen den beiden Veranstaltungstagen und der Teilnahme am Strukturtag. Die damit verbundenen Hotelleistungen einschließlich Frühstück und Zugang zum hoteleigenen Wellnessbereich werden im Rahmen dieser Unterbringung bereitgestellt. VFG schuldet keine Beförderung, touristischen Ausflüge, Stadtführungen oder gesonderten Freizeit- oder Wellnessprogramme. Maßgeblich bleiben der vereinbarte Leistungsumfang und die tatsächliche Durchführung; zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
3Buchung und Zahlung
Eine unverbindliche Anfrage, insbesondere zum Zweitagesticket, begründet noch keinen Vertrag. Mit dem abschließenden Absenden einer kostenpflichtigen Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. VFG nimmt es durch eine Buchungsbestätigung in Textform, die Bereitstellung des Tickets oder die Entgegennahme der Ticketzahlung an. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
Der Kunde gibt die Unternehmens- und Rechnungsdaten, seine E-Mail-Adresse und die für die Durchführung erforderlichen Teilnehmerdaten zutreffend an. Er prüft seine Angaben vor dem Absenden und teilt Änderungen unverzüglich mit.
Die Zahlung wird über Stripe mit den im jeweiligen Checkout angebotenen Zahlungsmitteln abgewickelt. Stripe ist Zahlungsdienstleister; Vertragspartner für die Veranstaltung bleibt VFG. Der Ticketpreis ist mit Vertragsschluss fällig, soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Gesetzliche Voraussetzungen für die Entgegennahme von Vorauszahlungen bleiben unberührt.
Alle angegebenen Ticketpreise sind Nettopreise. Die anfallende gesetzliche Umsatzsteuer und der zu zahlende Gesamtbetrag werden vor der verbindlichen Bestellung ausgewiesen. Wird ein Basisticket später auf ein Zweitagesticket erweitert, wird der bereits gezahlte Basisticketpreis angerechnet. Das Upgrade bedarf einer gesonderten Bestätigung und verfügbarer Kapazität.
4Persönliches Vorgespräch und Erstattung bei fehlender Passung
VFG kontaktiert den Kunden nach der Buchung persönlich, um seine Themen und die Eignung des Veranstaltungsrahmens zu besprechen.
Stellt VFG in diesem Gespräch vor der Veranstaltung fest, dass die gebuchte Veranstaltung nicht der passende Rahmen für die Situation des Kunden ist, teilt VFG dies offen mit, hebt die Buchung auf und erstattet den für das betreffende Ticket bereits gezahlten Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer vollständig. Eine Bearbeitungs- oder Zahlungsgebühr wird davon nicht abgezogen.
Die Erstattung erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Aufhebung, grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel. Diese Passungszusage ist kein allgemeines, vom Kunden frei ausübbares Stornorecht und keine Zufriedenheits- oder Erfolgsgarantie nach einer Teilnahme.
5Vorbereitung und fachliche Leistungen
Für den Strukturtag teilt VFG rechtzeitig mit, welche Angaben und Unterlagen zur Vorbereitung benötigt werden. Der Kunde stellt diese rechtzeitig, zutreffend und nur in einem Umfang bereit, zu dessen Weitergabe er berechtigt ist. VFG benennt dafür einen geeigneten Übermittlungsweg.
Fehlen Unterlagen, weist VFG den Kunden darauf hin. Die individuelle Bearbeitung kann dann nur auf Grundlage der verfügbaren Informationen erfolgen. Gesetzliche Rechte wegen Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
Die Veranstaltung dient der fachlichen Information, dem Austausch und der Einordnung unternehmerischer Vorhaben. VFG selbst erbringt keine vorbehaltene Steuer- oder Rechtsberatung. Entsprechende fachliche Leistungen werden durch die hierzu befugten Berufsträger in eigener fachlicher Verantwortung erbracht. Der im Strukturtag zugesagte Einbezug eines Steuerberaters ist im Zweitagesticket enthalten.
Weitergehende Einzelmandate, verbindliche Gutachten, Steuererklärungen, Rechtsgestaltungen und die praktische Umsetzung von Maßnahmen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Für zusätzliche Beauftragungen werden Umfang, Vertragspartner und Kosten vorher abgestimmt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Steuerersparnis oder eine bestimmte Rendite wird nicht zugesagt.
6Verhinderung, Stornierung und Ersatzteilnehmer
Die Buchung betrifft einen festen Veranstaltungstermin. Ein freiwilliges kostenfreies Storno- oder ordentliches Kündigungsrecht wird nicht eingeräumt. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
Bei Nichtteilnahme, verspäteter oder nur teilweiser Teilnahme aus Gründen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich geschuldet. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Platzes werden angerechnet, soweit gesetzlich vorgesehen. Eine doppelte Vergütung oder zusätzliche pauschale Stornogebühr wird nicht verlangt.
Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson vorschlagen. Die Übertragung wird mit VFG abgestimmt und darf nur aus sachlichen Gründen abgelehnt werden, insbesondere bei fehlenden Teilnahmevoraussetzungen oder entgegenstehenden Rechten Dritter. VFG berechnet für die Namensänderung keine eigene Bearbeitungsgebühr. Tatsächliche, nachgewiesene Mehrkosten eines Hotels oder anderen Leistungsträgers werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nach vorheriger Information berechnet.
7Änderungen, Absage und Erstattungen
VFG darf aus sachlichen Gründen zumutbare Änderungen der Reihenfolge und organisatorischer Einzelheiten vornehmen, soweit der wesentliche Veranstaltungscharakter und die zugesagten Leistungen erhalten bleiben. Bei Ausfall eines Mitwirkenden kommt eine fachlich gleichwertige Vertretung in Betracht. Wesentliche Leistungskürzungen werden dadurch nicht gestattet.
Eine Verlegung auf einen anderen Termin oder an einen anderen Veranstaltungsort bedarf der Zustimmung des Kunden. Lehnt der Kunde die Verlegung ab und kann VFG die vereinbarte Veranstaltung nicht erbringen, wird der für die ausfallende Leistung gezahlte Betrag erstattet. Ein Gutschein oder Ersatztermin kann nur freiwillig anstelle einer geschuldeten Geldzahlung angenommen werden.
Muss VFG die Veranstaltung vollständig absagen, wird der bereits gezahlte Gesamtbetrag für das gebuchte Ticket vollständig zurückgezahlt. Bei teilweisem Ausfall gelten die gesetzlichen Rechte auf Rückzahlung, Minderung oder Lösung vom Vertrag. VFG informiert unverzüglich über bekannt gewordene wesentliche Änderungen oder eine Absage. Geschuldete Erstattungen erfolgen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
Weitere gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, werden durch diese Erstattungsregelungen nicht ausgeschlossen. Die Haftungsregelung in Ziffer 9 ist zu beachten. Zwingende reiserechtliche Vorschriften bleiben vorrangig.
8Verhalten, Vertraulichkeit und Aufnahmen
Teilnehmer beachten die Hausordnung und berechtigte Sicherheitsanweisungen. Bei erheblichen Störungen oder Gefährdungen kann VFG nach erfolgloser Abmahnung, bei dringender Gefahr sofort, die weitere Teilnahme untersagen. Die finanziellen Folgen bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Vertrauliche Unternehmens-, Vermögens- und Fallinformationen anderer Teilnehmer werden nicht ohne deren Erlaubnis weitergegeben oder veröffentlicht. Dies gilt, soweit die Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihre Vertraulichkeit aus den Umständen erkennbar ist. Gesetzlich gebotene Offenlegungen und die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete eigene Berater bleiben zulässig.
Eigene persönliche Notizen und die Verwendung bereitgestellter Unterlagen für das eigene Unternehmen sind zulässig. Eine Veröffentlichung, Weiterverbreitung oder kommerzielle Verwertung fremder Veranstaltungsunterlagen bedarf der erforderlichen Rechte oder Erlaubnisse.
Ton- und Videoaufnahmen von Gesprächen, Beiträgen oder Teilnehmern sind nur mit den erforderlichen Erlaubnissen zulässig. Diese AGB enthalten keine pauschale Einwilligung in Foto-, Film- oder Tonaufnahmen durch VFG und deren werbliche Veröffentlichung. Über eigene Aufnahmen und deren Verwendung informiert VFG gesondert und holt erforderliche Einwilligungen getrennt ein.
9Haftung
VFG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Dasselbe gilt im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VFG im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VFG. Zwingende Rechte des Kunden, insbesondere aus gegebenenfalls anwendbarem Pauschalreiserecht, werden nicht beschränkt.
10Datenschutz und Veranstaltungsinformationen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere für Buchung, Zahlung, Teilnehmerorganisation, Hotelbuchung und fachliche Vorbereitung, enthält die Datenschutzerklärung unter https://ventureforge.group/datenschutz. Für die Leistung erforderliche Angaben werden nur auf einer geeigneten Rechtsgrundlage an beteiligte Dienstleister oder Berufsträger übermittelt.
Die Eventbuchung ist keine Einwilligung in Newsletter oder andere Werbung und keine pauschale Freigabe zur Weitergabe von Unterlagen an beliebige Netzwerkpartner. Organisatorische Nachrichten und das angekündigte persönliche Vorgespräch dienen der Durchführung der Buchung.
11Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Individuelle Vereinbarungen werden durch diese Bedingungen nicht beschränkt.